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AGB

Version 2021 | 1.0

1. Geltungsbereich

1.1
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Gebensfreude GmbH (nachfolgend: Gebensfreude) und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

1.2
Kunde im Sinne vorliegender AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.2.1
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.2.2
Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragspartner

Gebensfreude GmbH
Geschäftsführerin: Nane Hartmann
Kranzweiherweg 12
D-53489 Sinzig
Fon: +49 (0) 2642 99 44 0
Fax: +49 (0) 2642 99 44 200
E-Mail: info@gebensfreude.de

3. Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstexts

Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass die Gebensfreude die Bestellung des Kunden durch Auftragsbestätigung annimmt; den Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt. Wenn der Kunde der Gebensfreude bei seiner Bestellung keine E-Mail-Adresse angegeben hat, kommt der Vertrag erst mit Zusendung der Ware zustande. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung kann der Kunde alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Der Vertragstext wird von der Gebensfreude gespeichert. Mit der Auftragsbestätigung übersendet die Gebensfreude dem Kunden den Vertragstext sowie diese Allgemeine Geschäftsbedingungen. Durch die Druckfunktion des Browsers hat der Kunde die Möglichkeit, den Vertragstext selbst zu speichern. Die AGB können jederzeit auf der Interseite der Gebensfreude eingesehen werden. Die Vertragssprache ist Deutsch.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Für die Preisfindung allein maßgeblich ist die Preisliste der Gebensfreude, die von dem Kunden angefordert bzw. auf der Interseite der Gebensfreude abgerufen werden kann oder die in der Auftragsbestätigung niedergelegte individuelle Vereinbarung. Alle Preise sind Endpreise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

5. Widerrufsrecht für Verbraucher

5.1
Ist der Kunde Verbraucher, steht dem Kunden ein Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung für Verbraucher/Anfang der Belehrung

Widerrufsrecht

Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Du oder ein von Dir benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du uns

Gebensfreude GmbH
Kranzweiherweg 12
53489 Sinzig

Fon: +49 (0) 800 330 7500
Fax: +49 (0) 26 41 91 87 77
E-Mail: info@gebensfreude.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Folgen des Widerrufs

Wenn Du diesen Vertrag widerrufst, haben wir Dir alle Zahlungen, die wir von Dir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Dein Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit Dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Du den Nachweis erbracht hast, dass Du die Waren zurückgesandt hast, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Du hast die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Du uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtest, an uns zurückzusendest oder übergibst. Die Frist ist gewahrt, wenn Du die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendest. Du trägst die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Du musst für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Dir zurückzuführen ist.

Widerrufsformular

(Wenn Du den Vertrag widerrufen willst, dann fülle bitte dieses Formular aus und sende es uns zurück.)

- An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

 

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)


- Bestellt am (*)/ erhalten am (*)


- Name des/ der Verbraucher(s)


- Anschrift des/ der Verbraucher(s)


- Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


- Datum

_______________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Ende der Widerrufsbelehrung

5.2

Das Widerrufsrecht ist in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen ausgeschlossen. Es besteht insbesondere nicht bei Verträgen

-       zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
-       zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,
-       zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten wurde,
-       zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
-       Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
-       zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.

5.3
Der Kunde wird gebeten, die Rücksendung nach erfolgtem Widerruf der Gebensfreude unter der E-Mail-Adresse retoure@gebensfreude.de anzukündigen. Die Gebensfreude überlasst dem Kunden hierauf ein gesondertes Retoure-Formular zur Verwendung. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf dessen gesetzliche Rechte im Rahmen des Widerrufs.

6. Gewährleistung

6.1
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.2
Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und sowie der Transportperson Beanstandungen schnellstmöglich bzw. der Gebensfreude spätestens binnen 5 Tagen mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf dessen gesetzliche Gewährleistungsansprüche.

6.3
Bei Unternehmern gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

Als Beschaffenheit der Sache gelten nur die Angaben der Gebensfreude und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

Bei Mängeln leistet die Gebensfreude nach deren Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung muss die Gebensfreude nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

- für der Gebensfreude zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit die Gebensfreude den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffansprüchen, die der Kunde im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen die Gebensfreude hat.

7. Höhere Gewalt

7.1
Soweit höhere Gewalt die Gebensfreude oder den Kunden betrifft, kommt die betroffene Partei bezüglich der von höherer Gewalt betroffenen Verpflichtungen nicht in Verzug, und ihre Pflicht zur Erfüllung bzw. rechtzeitigen Erfüllung dieser Verpflichtungen wird für die Dauer der höheren Gewalt automatisch ausgesetzt. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Klausel gilt höhere Gewalt nicht für die Verpflichtung der Parteien, vertragsgemäße Zahlungspflichten an die andere Vertragspartei zu leisten.

7.2
Ereignisse höherer Gewalt können insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, sein.

7.3
Ist oder wird eine Partei voraussichtlich durch höhere Gewalt an der Erfüllung einer ihrer vertraglichen Pflichten gehindert, so zeigt sie der anderen Partei das Ereignis oder die Umstände, welche die höhere Gewalt darstellen, unter Angabe der Pflichten an, an deren Erfüllung sie gehindert ist oder sein wird. Diese Anzeige hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen, nachdem die Partei von dem relevanten Ereignis oder den Umständen höherer Gewalt, Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Nach Abgabe dieser Anzeige ist die Partei von der Erfüllung dieser Pflichten befreit, solange die höhere Gewalt sie daran hindert. 

7.4
Bei Eintritt von höherer Gewalt bemühen sich die Parteien, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag so weit wie möglich zu erfüllen und bemühen sich jederzeit nach besten Kräften, die sich aus dem Ereignis höherer Gewalt ergebenden Verzögerungen zu minimieren.

7.5
Wird die Erfüllung eines wesentlichen Teils der vertraglichen Pflichten einer Partei durch höhere Gewalt, die sie der anderen Partei angezeigt hat, für einen ununterbrochenen Zeitraum von sechs Monaten verhindert, so kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden.

8. Weitere Bestimmungen

8.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

8.2
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

8.3
Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Gebensfreude. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

9. Lieferung von Waren

9.1
Die Auslieferung der gekauften Ware erfolgt grundsätzlich auf dem Versandweg.

9.2
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Der Kunde versichert insoweit, dass die bei der Gebensfreude hinterlegte Lieferanschrift richtig und vollständig ist.

9.3
Die Versandkosten für das jeweilige Lieferland wird innerhalb der Artikelbeschreibung angegeben.

9.4
Die beim Artikel angegebenen Liefer- und Versandkosten gelten nur beim Kauf dieses Artikels. Bei Kauf mehrerer Artikel müssen diese Kosten zum Teil angepasst werden. Der Kunde kann sich bei der Gebensfreude vor Abgabe des Gebots nach den insgesamt anfallenden Versandkosten erkundigen.

9.5
Die Lieferzeit kann den Angaben bei dem jeweiligen Produkt entnommen werden.

9.6
Die Lieferung erfolgt durch das durch die Gebensfreude beauftragte Versandunternehmen. Verzögert sich die Lieferung aufgrund von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Rohstoffverknappung, unvorhersehbaren erheblichen Betriebsstörungen oder sonstigen Ereignissen, die die Gebensfreude nicht zu vertreten hat, so verlängert sich eine etwaig vereinbarte Lieferfrist bzw. ein Liefertermin in angemessenem Umfang.

9.7
Im Einzelfall können bei Lieferungen ins Ausland weitere - nach Maßgabe der Regelungen des jeweiligen Landes - Steuern und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein. Auf diese Zusatzkosten hat die Gebensfreude keinen Einfluss. Nähere Informationen sind beim örtlichen Zollamt erhältlich.

9.8
Mehr- oder Minderlieferungen sind gegenüber Unternehmern bis 10 % zulässig. In diesem Fall schuldet der Kunde, der die Minderlieferung gemäß §§ 377, 378 HGB ordnungsgemäß angezeigt hat, nur den Lieferpreis, der der tatsächlich gelieferten Menge entspricht. Mehrlieferungen bis zu 10 % sind vom Kunden geschuldet, wenn der Kunde die Rüge gemäß §§ 377, 378 HGB nicht ordnungsgemäß vorgenommen hat. In diesem Fall schuldet der Kunde auch den anteilsmäßig erhöhten Preis, der auf die Mehrlieferung entfällt. Sollte bei einer Mehrlieferung der Kunde gemäß §§ 377, 378 HGB ordentlich gerügt haben, schuldet er den auf die Mehrlieferung anteilsmäßig entfallenden Mehrbetrag nicht, wenn er an der Mehrlieferung kein Interesse hat und dies der Gebensfreude binnen der für die Mängelrüge gemäß §§ 377, 378 HGB geltenden Fristen mitteilt. Er ist dann allerdings verpflichtet, die zu viel gelieferte Ware an die Gebensfreude auf Verlangen zurück zu geben.

9.9
Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware nur dann mit Übergabe der Ware an eine geeignete Transportperson auf den Kunden über, wenn der Kunde die Transportperson beauftragt hat und die Gebensfreude dem Kunden diese Person nicht zuvor benannt hat. Ansonsten trägt die Gebensfreude das Versandrisiko. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes beim Versendungskauf mit der Auslieferung des Kaufgegenstandes an eine geeignete Transportperson über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.

9.10
Bei Verbrauchern verbleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum der Gebensfreude. Bei Unternehmern verbleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum der Gebensfreude. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20 Prozent übersteigt, ist die Gebensfreude zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet.

9.11
Verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung oder kommt es auf Grund falscher Angaben durch den Kunden zu einer Rücksendung, entfallen hierauf vom Kunden zu tragende Kosten in Höhe von 5,00 € zzgl. MwSt. Gleiches gilt auch, sollte der Kunde die Ware in Form einer Retoure zurücksenden.

9.12
Die Gebensfreude gibt keine eigenen Garantien für Produkte. Regelmäßig gewähren die Hersteller Garantien auf ihre Produkte. Die Details hierzu können den Garantiebedingungen des Herstellers, die der Warenlieferung beigefügt sind, entnommen werden. Gewährleistungsrechte gegenüber der Gebensfreude werden hierdurch nicht eingeschränkt.

10. Herstellung und Lieferung von Werken

10.1
Bei der Herstellung von Werken behält sich die Gebensfreude Gestaltungsfreiheit vor, soweit der Kunde keine konkreten Vorgaben macht. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Ausführung der vereinbarten Leistung notwendigen Daten, Unterlagen, Informationen etc. auslagenfrei zur Verfügung stellen.

10.2
Die Herstellung und Lieferung des Werkes bilden zusammen mit der Einräumung des Nutzungsrechtes daran eine einheitliche Leistung.

10.3
Ein übertragenes ausschließliches Nutzungsrecht des Kunden erlischt auch nach erfolgter Bezahlung, wenn der Kunde in Insolvenz fällt und das Nutzungsrecht bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht vom Insolvenzverwalter übertragen wird. Es wandelt sich dann in ein einfaches Nutzungsrecht um.

10.4
Nutzungen, die über den vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehen, sowie die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedürfen der Einwilligung der Gebensfreude.

10.5
Die Rechte an eigenen Arbeitsergebnissen, die in Zusammenhang mit der Herstellung des Werkes stehen, verbleiben bei der Gebensfreude.

10.6
Die Gebensfreude hat ein Auskunftsrecht über den Umfang der Nutzung des Auftraggebers.

10.7
Die Gebensfreude darf vom Kunden als Urheber des nur unveränderten Werkes bezeichnet werden.

10.8
Mit der Genehmigung von Werksentwürfen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit. Für die genehmigten Entwürfe entfällt jede Haftung der Gebensfreude. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit übernimmt die Gebensfreude keine Haftung. Der Kunde steht dafür ein, dass seine Angaben richtig und vollständig sind und er zur Verwendung seiner Einreichungen berechtigt ist. Die Gebensfreude ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen, Informationen etc. zu überprüfen. Die Gebensfreude ist berechtigt, zur Herstellung des Werkes notwendige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu vergeben. Eine Haftung für die Leistungen der Fremdauftragnehmer wird ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt die Gebensfreude keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden umfasst.

10.9
Bei Nichtgefallen von Druckdaten besteht kein Rücktrittsrecht vom Vertrag. An zurückgewiesenen Druckdaten entstehen keine Rechte des Kunden; der Kunde darf diese insbesondere nicht verwenden.

10.10
Bei Ablieferung des Werkes wird die Vergütung fällig und ist ohne Abzug zahlbar. Bei Teilabnahme ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teils fällig.

11. Durchführung von Veranstaltungen

11.1
Im Bereich Durchführung von Veranstaltungen erbringt die Gebensfreude Sach- und Dienstleistungen, welche zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Die Gebensfreude ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes, soweit nicht anders vereinbart, frei und unterliegt dabei keinerlei Weisungen. Die Gebensfreude ist berechtigt, zur Leistungserbringung Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

11.2
Mit Erteilung der Auftragsbestätigung werden 50 %, sowie spätestens mit Abschluss der Veranstaltung weitere 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung kann die Gebensfreude die Leistung angemessener Sicherheiten verlangen.

11.3
Beim Engagement von Künstlern über die Gebensfreude muss eine Künstlersozialabgabe gemäß den von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen an die Künstlersozialkasse abgeführt werden, welche dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Bei bestehenden Anmelde- und Genehmigungspflichten zur GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) werden anfallende Gebühren dem Kunden in Rechnung gestellt.

11.4
Alle Aufwendungen und Auslagen der Gebensfreude, die vereinbarungsgemäß entstehen bzw. vom Kunden zu vertreten und nicht einer Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung zuzuordnen sind oder über die Leistungsbeschreibung hinausgehen (z. B. infolge Programm- oder Ablaufänderungen, Anpassungen am Buffet aufgrund von Religion, Allergien, Unverträglichkeiten, Teilnahme von Vegetariern und Veganern), werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der Kunde kann den Nachweis des Aufwandes verlangen.

11.5
Verringerungen der Teilnehmeranzahl sind der Gebensfreude bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich dem seitens der Gebensfreude benannten Event-Planer anzuzeigen und bedürfen der Zustimmung der Gebensfreude. Bei einer Verringerung bis 10 % und Zustimmungserklärung der Gebensfreude erfolgt eine entsprechende Verringerung des Pro-Kopf-Preises. Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die Gebensfreude berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie Programmänderungen vorzunehmen.

11.6
Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten der Gebensfreude verursacht worden sind, ist diese vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Regelungen nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln haftbar zu machen. Für in den Veranstaltungsbereich eingebrachte Gegenstände übernimmt die Gebensfreude keine Haftung. Auch eine Haftung für die Leistungen der Fremdauftragnehmer wird ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Kunde. Dies betrifft auch in vollem Umfang die Haftung für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung der Gebensfreude. Die Gebensfreude übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch den Kunden oder Besucher verursacht worden sind. Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung durch die Gebensfreude haftet diese nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars.

11.7
Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. Internetprobleme und sonstige Störungen der Vor-Ort-Bedingungen), ganz oder teilweise vereitelt, so behält die Gebensfreude den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung desjenigen, was durch die Befreiung von der Leistung und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erspart werden kann.

11.8
Beim Entstehen von Schutzrechten durch Leistungserbringung in Form der vertragsgemäßen Veranstaltungsdurchführung verbleiben diese bei der Gebensfreude. Sofern nicht anders vereinbart erwirbt der Kunde kein Nutzungsrecht hieran.

11.9
Der Kunde ist berechtigt, den Veranstaltungsvertrag jederzeit ohne Fristeinhaltung vollständig zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare nach den folgenden Regelungen:

- der Kunde ist zum Ausgleich sämtlicher Kosten verpflichtet, die der Gebensfreude bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich entstanden sind; der Kunde ist berechtigt, seitens der Gebensfreude einen Nachweis zu verlangen;

- der Kunde ist verpflichtet, der Gebensfreude einen finanziellen Ausgleich gemäß folgender Staffelung zu zahlen:

bis zu 12 Wochen vor der Veranstaltung
= 80 % des vereinbarten Entgelts,

ab der 11. Woche vor der Veranstaltung
= 100 % des vereinbarten Entgelts

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.

11.10
Im Rahmen der Verpflichtung der Parteien gemäß Ziffer 7.4 dieser AGB ist die Gebensfreude für den Fall, dass eine Veranstaltung infolge höherer Gewalt nicht stattfinden konnte, berechtigt, dem Kunden anstelle einer Erstattung der bereits gezahlten Vergütung einen Gutschein zu übergeben. Der Wert des Gutscheins muss die gesamte Vergütung umfassen. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragsbeendigung gemäß Ziffer 7.5 dieser AGB.

12. Ticketverkauf

12.1
Im Bereich des Ticketverkaufs vertreibt die Gebensfreude Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittlerin sowie für Veranstaltungen, die die Gebensfreude im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt. Die Vergütung aus dem Vertrag ist sofort nach Vertragsschluss ohne Abzug fällig.

12.2
Im Rahmen des Ticketverkaufs im Auftrag des jeweiligen Veranstalters ist die Gebensfreude nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltung, es sei denn, sie ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Durch den Erwerb des Tickets kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung gelten die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Bei Absage oder Terminverlegung der Veranstaltung gelten die mit dem Veranstalter vereinbarten Bedingungen. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei der Erbringung von Vertragsleistungen bestehen nur gegenüber dem Veranstalter.

12.3
Im Rahmen des Ticketverkaufs für Veranstaltungen, die die Gebensfreude im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt, gelten die Ziffern 1. bis 9. dieser AGB entsprechend. Ziffer 11.10 dieser AGB gilt ebenfalls entsprechend.

12.4
Darüber hinaus haftet die Gebensfreude für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von deren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht worden sind, vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Regelungen nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln. Für in den Veranstaltungsbereich eingebrachte Gegenstände übernimmt die Gebensfreude keine Haftung. Auch eine Haftung für die Leistungen der Fremdauftragnehmer wird ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die Gebensfreude übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch den Kunden verursacht worden sind.

 

13. Bestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz

Gemäß dem Jugendschutzgesetz geben wir keine Produkte, welche Wein, Bier oder Sekt enthalten an Jugendliche unter 16 Jahren ab. Produkte, welche Spirituosen/Branntweine enthalten werden nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben. Als Käufer bestätigst Du mit Abgabe der Bestellung, dass Du das erforderliche Lebensalter nach dem Jugendschutzgesetz aufweist.
Zudem verpflichtest Du dich dafür Sorge zu tragen, dass die von uns versandten alkoholhaltigen Produkte von Dir oder in Deinem Auftrag von einer volljährigen Person entgegen genommen werden.